Registrieren Sie sich Online für ein Bankschliessfach im Ausland, in Europa oder weltweit.
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Vermögensschutz ist kluge gesunde Vorsicht
So funktioniert die Eröffnung:
Für eine für Sie einmalige und unverbindliche Bearbeitungsgebühr von 98,- € inkl. gültige MwSt. stellen wir die nötigen Dokumente zusammen. Wir gehen hier unsere umfangreiche Datenbank durch und suchen und finden Ihr freies Schliessfach in einer int. Bank oder bei einem renommierten Anbieter, wie z.B. ein Goldhandelsinstitut im Land Ihrer Wahl, und stellen eine Auswahl vor. Sie wählen aus. Für die Eröffnung Ihres Schliessfachs benötigen Sie dann eine notarielle Kopie Ihres Reisepasses und eine aktuelle Meldebestätigung (Proof of Residence) für die Bank im Ausland. Die Schliessfachmiete bezahlen Sie direkt beim Anbieter und erhalten dort Ihren Schlüssel. Sie sind nicht an uns gebunden und gehen kein Dauerschuldverhältnis bei uns ein.
Online-Registrierung für Ihr Schliessfach im Ausland
1. Klicken Sie unten auf das Schlüsselsymbol und wählen Sie ein präferiertes Land und registrieren Sie sich als Kunde für Ihr Schliessfach bei einer int. Bank, einem zertifizierten Anbieter oder bei einem renommierten Goldhandelsinstitut oder für eine persönliche Beratung, auch Online via Google-Meet.
BEACCONSULT Schliessfach im Ausland
Registrieren Sie sich für ein Schliessfach im Land Ihrer Wahl
Beratungstermin
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In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen Ihre Optionen und unsere Leistungen im Detail erörtern und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten. Sie können vor Ort in bar oder hier per PayPal zahlen. Die Beratung kann auch Online per Video-Meeting durchgeführt werden. (Es fallen keine Portokosten an).
AGB
I. Die BEACCONSULT Unternehmergesellschaft, auch BEACCONSULT genannt, bietet eine Schließfachregistrierung für eine zukünftige Schliessfachmiete im Ausland und/oder einer Geschäftsbeziehung mit der BEACCONSULT in Form einer kostenpflichtigen Registrierung für einmalig 98,00 € inkl. gültige MwSt. an. Die Registrierung zwingt nicht eine zukünftige Honorarberatung abzuschließen oder umgekehrt. Die Registrierung ist kein Dauerschuldverhältnis und ist an keinen Folgevertrag gebunden. Nach Rückbestätigung des Registrierungsvertrages durch die BEACCONSULT kann der Interessent von der Registrierung binnen 14 Tagen schriftlich zurücktreten. Ein Widerruf ist per e-mail an kontakt@beacconsult.de oder per Post zu richten. Der Kunde registriert sich als Interessent, auch Kunde genannt, persönlich auf seinen Namen und nicht im Namen Dritter. Zwischen der BEACCONSULT und dem Kunden wird hier kein Honorarberatervertrag, oder Mietvertrag zur Vermögenseinlagerung oder Verwahrungsvertrag oder Mischvertrag geschlossen, sondern eine gebührenpflichtige Registrierung als bevorzugte Bearbeitung und Dienstleistung durch die BEACCONSULT. Der Registrierungsvertrag wird erst nach Rückbestätigung per e-mail oder Post der BEACCONSULT an den Kunden wirksam. Die BEACCONSULT prüft eine Pflichtverletzung und kann zum Selbstschutz rechtliche Schritte gegen den Kunden wegen Täuschung prüfen.
II. Die BEACCONSULT wird dem Kunden ein Schliessfach im Land seiner Präferenz zur zukünftigen Geschäftsbeziehung ausfindig machen, die Durchführbarkeit im Ausland überprüfen und für einen Abruf und Miete administrativ vorbereiten. Die BEACCONSULT wird dem Kunden Angebote freier oder alternativer Möglichkeiten vermietbarer Schließfächer telefonisch oder schriftlich anbieten. Der Kunde erklärt sich bereit telefonisch kontaktiert zu werden, kann aber jederzeit eine Kontaktaufnahme widerrufen. Die Registrierung veranlasst die BEACCONSULT zum Dienst entsprechende Angebote bei Schliessfachanbietern einzuholen, erforderliche Dokumente für eine Anmietung zusammenzustellen, Gespräche mit den Anbietern zu führen und eine Anmietung administrativ im Kundenauftrag zu vermitteln. Etwaige externe Folgekosten wie z.B. die Beschaffung und Übersetzungen von Dokumenten, Konsular-oder Visagebühren des Kunden, notwendige in-oder ausländische Anwaltsgebühren oder notarielle Beurkundungskosten sind nicht in der Registrierungsgebühr inbegriffen, sondern sind vom Kunden extern beim Notar oder entsprechenden Dienstleister zu entrichten. Diese externen Folgekosten des Kunden werden, auch bei anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit der Schliessfacheröffnung, in keinem Fall erstattet. Die Registrierung berechtigt keinen Rechtsanspruch für beide Vertragsparteien einen zukünftigen Folgevertrag oder Mietvertrag zur Vermögenseinlagerung oder Verwahrungsvertrag oder Mischvertrag abzuschließen, insbesondere, wenn eine nachträgliche oder bei Registrierung der BEACCONSULT unbekannte oder seitens des Kunden verschwiegene Unmöglichkeit vorliegt durch bspw. Nennung falscher Namen, die die Erfüllung einer Geschäftsbeziehung für die BEACCONSULT unmöglich machen oder die BEACCONSULT zu justiziablen und gesetzeswidrigen Handlungen verleitet, wie z.B. die Einlagerung von Elfenbein, Hehlerware, Waffen, gefährliche Stoffe, Vermögensbestände ohne Eigentum, illegale Substanzen o.ä, oder der Kunde keinen gültigen Rechtsstatus hat. Bei Unmöglichkeit der Erfüllung seiner Wünsche wird die Registrierung abgelehnt. Der Kunde erklärt sich bereit bei der Vertragserfüllung mitzuwirken, insbesondere die von Bank-oder Goldhandelshäusern oder von Anwaltskanzleien im Ausland geforderten Unterlagen zur Vorlage der BEACCONSULT zur Verfügung zu stellen. Der Kunde bleibt in seinem Wunsch frei ein entsprechendes Angebot eines Schliessfachanbieters im Land seiner Wahl anzunehmen. Der Kunde zahlt die Schliessfachmiete direkt an den Anbieter.
III. Der Kunde kann sich für ein Land seiner Wahl registrieren für eine Bearbeitung durch die BEACCONSULT. Ein Länderwechsel des Kunden ist nur mit Zustimmung der BEACCONSULT und Erfüllbarkeit möglich. Die BEACCONSULT wird vorab den Wunsch als Bearbeitungspräferenz registrieren oder bereits bei absehbarer Unmöglichkeit ablehnen und alternative Staaten vorschlagen. Die Registrierungsgebühr ist nicht das Beraterhonorar an die BEACCONSULT oder eine Aufwandsentschädigung für eine persönliche Schließfacheröffnung im Ausland.
IV. Der Kunde ist stets alleine für sein zukünftiges Schliessfach verantwortlich. Die BEACCONSULT fungiert nicht als Vermieter oder Hauptmieter sondern nur als Vermittler zwischen Kunde und dem Schliessfachanbietern. Ist eine persönliche Anreise im Ausland für die Schliessfacheröffnung erforderlich, kann die BEACCONSULT diesen Dienst gegen ein individuell zu vereinbarendes Honorar durchführen. Es besteht auch in diesem Fall kein Kopplungszwang für beide Vertragsparteien.
V. Die Registrierungsgebühr ist nicht die Schließfachmiete im Convent Center oder in einer Bank oder bei privaten Schliessfachanbietern wie Goldhandelshäusern, noch eine Immobilienmiete oder ein Tresorkauf oder Miete oder eine Bankgebühr, sondern eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Die Registrierung für ein Schliessfach im Ausland beinhaltet keinen Kopplungszwang zum Abschluss eines Mietvertrages zum Bereitstellen einer Mietimmobilie oder ein ausländisches Bankschließfach oder eines Tresors in der Firmenimmobilie der BEACCONSULT. Gleiches gilt für den Kunden. Es besteht für ihn kein Kopplungszwang einen Vertrag mit der BEACCONSULT eingehen zu müssen und ein Honorar zu zahlen oder eine Immobilie oder ein Schließfach in einer Bank anmieten zu müssen oder einen Tresoreinbau in Auftrag zu geben. Beide Vertragsparteien vereinbaren jeglichen Folgevertrag im Einvernehmen. Eine Verrechnung der Registrierungsgebühr ist gegen jedwede andere oder zukünftige Dienstleistung der BEACCONSULT für den Kunden nicht möglich.
VI. Staaten in denen Krieg, Gewalt oder keine Rechtsstaatlichkeit existiert sind unmöglich für eine rechtssichere Bereitstellung eines Schließfachs. In diesem Falle empfehlen wir dem Kunden andere Staaten als Präferenz auszuwählen, in denen eine zukünftige Geschäftsbeziehung realisierbar wäre. Der Kunde wird hier informiert, dass eine Bereitstellung eines privaten Mietdomizils oder Bankschließfachs in folgenden Staaten aufgrund von Reisegefahren oder Visabedingungen nicht möglich ist: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Äthiopien, Algerien, Angola, Burkina, Botswana, China, Cote D´Ivoire, Bangladesch, Iran, Irak, Indien, Libyen, Liberia, Libanon, Nepal, Nord-Korea, Serbien, Somalia, Jemen, Syrien, Oman, Bahrain, Weissrussland, Russische Föderation, Uzbekistan, Ukraine, Tadschikistan, Kirgisistan, Myanmar, Laos, Kosovo, Honduras, Kambodscha, Vietnam, Domenikanische Republik, Nicaragua, Ruanda, Kongo, Haiti, Ost-Timor, Indonesien, Kuwait, Malaysia, Malawi, Mosambik, Madagaskar, Mauritania, Pakistan, Eritrea, Saudi Arabien, Turkmenistan, Mali, Niger, Nigeria, Tschad, Sudan, Süd-Sudan, Sierra Leone, Guinea, Guinea-Bissau, Equatorial-Guinea, Benin, Togo, Uganda, Ghana, Gambia, Gabun, Venezuela, Zambia, Zimbabwe, Zentralafrikanische Republik und einige weitere Insel-oder Kleinstaaten, die operativ nicht bedient werden können. Kunden aus diesen Ländern können sich für ein Schliessfach in einem Land registrieren, in dem die BEACCONSULT ein Schliessfach oder Mietdomizil anbieten kann. Die Einreise und Zugang zum Schliessfach obliegt unabhängig vom Land stets dem Kunden. Die BEACCONSULT kann keine Einreisevisa für den Kunden beantragen.
VII. Die Registrierung ist keine Garantie für ein Schliessfach in einem bevorzugten Bankhaus des Kunden. Eine Bank führt eigene Wartelisten für ihre Kunden. Die BEACCONSULT hat keinen Einfluss auf die Wartelisten einer Bank aber die BEACCONSULT wird den Wunsch ihres Kunden auf ihrer eigenen Warteliste bevorzugt führen. Es steht auch jeder Bank frei einen Kunden ohne Einfluss und Einwirkung der BEACCONSULT abzulehnen und die BEACCONSULT kann keine Bank zwingen den Kunden der BEACCONSULT zu akzeptieren, wenn der Kunde gegen deren AGB oder nationalen Vorschriften verstößt oder nicht berechtigt ist ein Schliessfach anzumieten. Die BEACCONSULT kann jedoch mögliche alternative Optionen für den Kunden erläutern oder ein Schliessfach in einem anderen Land oder andere Anbieter ausfindig machen. Der Kunde kann jedes Angebot der BEACCONSULT freiwillig ablehnen. Die Registrierungsgebühr kann nach beanspruchten Vermittlungsdiensten nicht zurückerstattet werden.
VIII. Es besteht kein Rechtsanspruch für ein Schliessfach für den Kunden. Die BEACCONSULT wird die Registrierungsgebühr nur dann zurückerstatten, wenn keine zukünftige Miete eines Schliessfachs seitens der BEACCONSULT umsetzbar ist und der Kunde sich vertragskonform verhalten hat und die BEACCONSULT keine alternativen Angebote machen kann. Die BEACCONSULT übernimmt keine Verantwortung, wenn der Kunde seitens des Schliessfachanbieters im Land seiner Wahl nicht bedient werden kann, aufgrund der örtlichen gesetzlichen Vorschriften oder Vorgaben des Schliessfachanbieters oder wegen Visa-oder Einreisebestimmungen um Rechtsgeschäfte im Land durchführen zu können. Sollte die BEACCONSULT rechtliche Ausschlussfälle des Kunden feststellen, kann und wird sie mit dem Kunden andere Optionen beraten.
IX. Es obliegt dem Kunden sich über die Einreise und Visabestimmungen des jeweilgen Landes vorab zu informieren. Die BEACCONSULT kann nicht für den Ausschluss haftbar oder verantwortlich gemacht werden.
X. Eine Rückerstattung der Registrierungsgebühr ist nach dem absolvierten Dienst der BEACCONSULT nicht möglich und ersetzt nicht eine honorarbasierte Beratung oder zukünftige Dienstleistungen der BEACCONSULT. Die Registrierungsgebühr ist keine Werkslieferungsgebühr oder für den Erwerb oder Einbau eines Tresors. Der Kunde ist nicht verpflichtet der Beratung und Empfehlung der BEACCONSULT zwingend Folge zu leisten.
XI. Die BEACCONSULT kann den Registrierungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wie z.B. falsche Namensangaben des Kunden oder kompromittierende, unlautere oder gesetzeswidrige Interessen oder Handlungen oder arglistige Täuschung. Die Registrierungsgebühr wird in dem Fall nicht erstattet. Der Interessent kann nach Abschluss des Registrierungsvertrages keine Übertragung an eine andere Person verlangen aber es steht ihm frei seinem Schließfach, bei Anmietung und Erhalt seines Schlüssels, anderen Personen als Bevollmächtigte Zugang zu gewähren. Er trägt die alleinige Verantwortung für sein persönliches Schliessfach. Die BEACCONSULT steht in keinem Dreiecksgeschäft mit der bevollmächtigten Person des Kunden.
XII. Die BEACCONSULT unterliegt hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes, keinerlei Weisungen als Verrichtungsgehilfe des Kunden und ist nicht zur Arbeit weisungsgebunden. Die BEACCONSULT ist nicht verpflichtet die einzelnen Bemühungen oder die internen Bearbeitungsprozesse ihrer Arbeit in Form einer Dokumentation nachzuweisen in Form von Brief- oder E-Mail-Kopien oder Anrufprotokollen. Für Schäden die nachweislich die BEACCONSULT zu vertreten hat, haftet die BEACCONSULT.
XIII. Der Kunde / Interessent trägt das Risiko für Schäden, die aus Mangel an Rechts- und Handlungsfähigkeit seiner Person und / oder Dritter entstehen, sofern diese Unfähigkeit der BEACCONSULT nicht schriftlich mitgeteilt worden ist und der BEACCONSULT keine Gelegenheit gegeben wurde den Vertrag aufzukündigen um Schaden abzuwenden. Sollte der Kunde geschäftsunfähig, durch Rechtskraft unmündig oder sonst schuldlos oder absichtlich geschäftsunfähig oder sonst nicht mehr abkömmlich werden und/oder aus anderem wichtigem Grund nicht mehr den Vertrag zu Ende führen können, wird die BEACCONSULT den Vertrag mit bestmöglicher Schadensminderungsabsicht für sich und den Auftraggeber gütlich zu beenden anstreben oder im Zweifel, wenn kein Erfolg mehr in Aussicht billig erscheint oder weitere Bemühungen nicht mehr zugemutet werden können, den Vertrag beenden. Die bereits geleisteten Gebühren bleiben hiervon unberührt und sind nicht erstattungsfähig. Sollte der Interessent aufgrund von Krankheit nicht mehr abkömmlich sein, kann er die BEACCONSULT für eine weitere Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 677-687 BGB ersuchen.
IV. Salvatorische Klausel
Falls irgendwelche Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen unberührt. Sollten im Vertrag von einem geschriebenen Gesetz oder von einem zuständigen Gericht für gesetzeswidrig, unerlaubt, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, werden nur diese Bedingungen unwirksam. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages bleibt hiervon unberührt. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
BEACCONSULT UG (haftungsbeschränkt), Convent Center, Conventstrasse 4, 22089 Hamburg, Steuernummer 43 706 01475 Ust-ID :
DE 316689616 , HRB Registernummer 150111, Geschäftsführer: Marcus Stern, Gerichtsstand Hamburg
Deutsche Bank Hamburg DE 89 2007 0024 0083 7609 00 DEUTDEDBHAM
Lieferbedingungen
English:
Thank you very much for your registration. We will now proceed to check your data and request and we tentatively accept your registration. There is no continuous obligation for both parties to rent a safety deposit box. Please make sure to submit your signed application as a PDF file by e-mail or mail. You will be notified by an e-mail or mail a confirmation after we verified your data. You may withdraw your registration within 14 days after BEACCONSULT has confirmed and accepted your application. A withdrawal/cancelation of your booking after our provided services is not possible. Please note that we can not travel and open a safety deposit box in following countries due to visa restrictions or travel hazards: Afghanistan, Egypt, Ethopia, Algeria, Angola, Albania, Burkina, Botswana, China, Cote D´Ivoire, Bangladesh, Iran, Iraq, India, Libya, Liberia, Lebanon, Nepal, North-Korea, Serbia, Somalia, Yemen, Syria, Oman, Bahrain, Belarus, Russian Federation, Uzbekistan, Ukraine, Tajikistan, Kirgisistan, Myanmar, Laos, Kosovo, Honduras, Cambodia, Vietnam, Domenican Republic, Nicaragua, Ruanda, Congo, Haiti, East-Timor, Indonesia, Kuwait, Malaysia, Malawi, Mozambique, Madagascar, Mauritania, Pakistan, Eritrea, Saudi Arabia, Turkmenistan, Mali, Niger, Nigeria, Tchad, Sudan, South-Sudan, Sierra Leone, Guinea, Guinea-Bissau, Equatorial-Guinea, Benin, Togo, Uganda, Venezuela, Ghana, Gambia, Gabun, Zambia, Zimbabwe, Central African Republic. All clients of these countries are welcome though and you may register and rent a safety deposit box in all other countries that are eligible and accessible and permissible to rent a safety deposit box, such as Germany, Switzerland, United Kingdom and almost all EU-member states. We will happily advise and help you accordingly.
2. Reichen Sie bitte diesen Vertrag ausgefüllt per E-Mail als PDF oder gerne per Post nach. Sie erhalten eine Bestätigung nach Prüfung und Annahme zurück. Kreuzen Sie bitte ein Land Ihrer Wahl an.
![]() | Registrierung Schließfach im Ausland Länderauswahl Registrierung für ein Schliessfach im Ausland BEACCONSULT Vertrag zur Registrierung Länderauswahl MDSFEU 98,00.pdf (222.74KB) |
Registrierung für ein Schliessfach im Ausland
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2. If you reside outside of Germany, please proceed by registering and submit the english version of the application form by e-mail and state one preferred country.
![]() | Registration for a safety deposit box (Non-German residents) Registration for a safety deposit box BEACCONSULT Registration english international clients MDSFEU 98,00.pdf (192.14KB) |
Registration for a safety deposit box
![]() | BEACCONSULT Registration english international clients MDSFEU 98,00.pdf (192.14KB) |
3. Wir werden aktiv und fragen bei den Anbietern nach einem freien Schliessfach und bereiten die Eröffnung vor. Eine Anmietung bleibt für Sie ohne Verpflichtung. Klicken Sie hierzu auch Häufige Fragen.
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![]() | AGB zur Registrierung Zugehörige AGB für die Schliessfachreservierung BEACCONSULT AGB Schliessfachregistrierung.pdf (86.97KB) |
Zugehörige AGB für die Schliessfachreservierung
![]() | BEACCONSULT AGB Schliessfachregistrierung.pdf (86.97KB) |
Bekannt aus