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Beratungsgesellschaft (haftungsbeschränkt) 

Wir sind Spezialdienstleister mit hoher Verantwortung 

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Wir sind ursprünglich freie Unternehmensberater, Finanzmanager im Asset Management und Accounting, Dozenten für Betriebswirtschaftslehre in der privaten und öffentlich geförderten Weiterbildung und Trainer in diversen Disziplinen. In Hanseatischer Tradition garantieren wir Ihnen gelebte Handschlagsqualität. Unsere Geschäftsführung vereint diese Talente zusammen zu Ihrem Beraterteam. Klicken Sie hier für Häufige Fragen.

Nach vielen Jahren in diesem Bereich haben wir uns für Vermögensschutz im Bankgeschäft spezialisiert und ein einzigartiges Berater-und Dienstleistungskonzept entwickelt. Wir handeln in Ihrem Auftrag aktiv und kreativ. Wir eröffnen für Sie Ihr Schliessfach im Ausland. Wählen Sie ein Land in dem Sie Ihr Bankschliessfach eröffnen möchten.

Zu unseren Kunden zählen neben Bürgern auch Unternehmen, Anwaltskanzleien und Selbständige. Wir hören genau zu, wo und wie wir Ihnen oder Ihren Klienten helfen können. Unsere Ideen sind absolut rechtssicher und Sie können sich bereits jetzt im Voraus für 98,00 € für ein zukünftiges Schließfach im Land Ihrer Wahl registrieren, ohne eine sofortige Mietverpflichtung einzugehen unter Reservierung. 

"Darf jeder mit seinem Geld tun was er möchte?"

Eine berechtigte und spannende Frage, die uns täglich erreicht. Und wir erzeugen mit unseren Konzepten großes öffentliches Interesse, denn Bargeld oder Wertsachen wie Goldbarren in ein anderes Land zu verlagern und ein Bankschliessfach im Ausland zu besitzen ist nicht gesetzlich verboten. Tausende Bürger haben seit Jahren ein Bankschließfach in den beliebten Ländern wie die Schweiz oder Liechtenstein oder in London oder in Übersee und können jederzeit ihr Fach erreichen. Ebenso ist es möglich sich in seinem Ferienhaus im Keller einen eigenen Tresor einbauen zu lassen. Ob Sie nun in Deutschland ein Schließfach besitzen oder in Ihrem Ferienhaus oder bei einem zertifizierten Goldhandelsinstitut in Übersee ist rechtlich ohne jede Bedeutung. Es ist Ihr Privateigentum. Und gehört unter Ihre Kontrolle. 

Selbstverständlich können Sie jede andere Person, oder Ihren Rechtsanwalt für Ihr Schliessfach im Ausland bevollmächtigen, wenn Sie es wünschen. Solange Sie keine der Ausschlusskriterien verletzen, die in unserer Beratung erörtert werden, darf jeder Bürger mit seinem rechtmäßig verdientem und versteuertem Eigentum tun was immer er möchte. Es gilt der freie Kapitalverkehr in der EU und teilweise weltweit. Wir nutzen alle Optionen, die möglich sind. Unser Dienst ist intelligente Vorsorge. Wir verfolgen eine Philosophie finanzielle Unabhängigkeit für jeden Bürger zu ermöglichen.

Warum sollte man ein Schliessfach im Ausland haben?

Mit einem Wort können wir dies mit Unabhängigkeit vom Wohnsitz beantworten, denn wir glauben Vermögensschutz bedeutet, sich auf alle Szenarien intelligent und mit gesunder Vorsicht vorzubereiten. Ähnlich wie eine Art Haftpflichtversicherung. Für den Fall der Fälle. Ein Schließfach im Ausland zu unterhalten bedeutet nicht Ihr gesamtes Vermögen in ein Fach zu legen, sondern ein persönlicher Notbunker für einen Ernstfall. Die Zweckmäßigkeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Beratung und Handlungsweise, denn unser Dienst ist Vermögensschutz durch Vorsorge. Die Bankenpleiten während der Finanzkrise 2008 war ein Wendepunkt für viele Menschen. Die stetige Bargeldverdrängung, die Überwachung und die Corona-Pandemie sowie wirtschaftliche und schwere politische Konflikte beweisen eindeutig unsere Philosophie: Vorsorgen statt "Hoffen oder Bangen". Der Zeitpunkt Ihres Handelns ist der ausschlaggebende Punkt. Denn wenn eine Krise kommt, dann ist es oft schon zu spät.

Deshalb betrachten wir Vermögenssicherung als Investment für die Zukunft

Ideengeber unserer Dienste war die Bankenkrise 2008, als Banken über Nacht die Geldautomaten und Filialen einfach geschlossen haben und die Menschen nicht mehr an ihre eigenen Guthaben herankamen und auch eine kurzfristige Barauszahlung ihrer Kontoguthaben, bspw. wegen eines laufenden Konflikts verweigert wurde, obwohl sie im Nachhinein im Recht standen. Heute haften Sie mit Ihrem Guthaben für die Bank. Per Gesetz, durch das KredReorG und das neue SAG (Sarnierungs-und Abwicklungsgesetz).

Eine Auszahlung im Krisenfall oder in einem berechtigt vorgetragenem Fall Ihres eigenen Kontoguthabens einer etwas höheren Summe, ist ohne eine Wartezeit und diversen Gegenchecks seitens der Bankangestellten durch mehrere Abteilungen NICHT mehr möglich. Eine Barauszahlung wird so unmöglich gemacht. Ganz zu schweigen, dass Ihr Konto bei Ihrer Hausbank direkt mit allen Behörden auf Abruf per Gesetz (ohne Gerichtsbeschluss (Kontenabrufbefugnis)) verknüpft ist und das jeder unbescholtene Bürger mit seinem finanziellem Privatleben de jure und de facto vollständig überwacht wird.

Mit einem zusätzlichen Schliessfach im Ausland bleiben Ihre Rechte und auch Pflichten unberührt auch weiterhin bestehen, gleichgültig wo Sie Vermögen parken oder investieren. In Deutschland bei einem privaten Schließfachanbieter oder mit unseren Diensten im Ausland, denn den Besitz eines ausländischen Bankschliessfachs darf Ihnen niemand verbieten. Registrieren Sie sich hier unter RESERVIERUNG für ein Schließfach im Ausland. "Es schläft sich deutlich besser."

Die Verdrängung von Bargeld ist eine reelle Gefahr für Ihre Freiheit

Die Banken wissen, das ein Bank-Run der absolute Super-GAU und ihre Insolvenz bedeutet, wenn Kunden beginnen ihr Guthaben abzuheben, denn Buchgeld ist kein Bargeld und Buchgeld ist nicht 1:1 mit Bargeld oder Gold physisch besichert. Es ist durchaus sogar denkbar, dass der Bundestag binnen weniger Tage ein Gesetz verabschieden wird, mit dem Vorwand zum "Schutz der Bürger und ihrer Einlagen" um eine Bargeldauszahlung oder die private Aufbewahrung in einem privaten Tresor zu verbieten. 

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Bargeld über bspw. 10.000 € an vorsichtige Kunden auszuzahlen wäre dann den Banken gesetzlich nicht mehr erlaubt. Als z.B. bereits 2007 die Kunden der britischen Northern Rock Bank vor der Tür standen um ihr Bargeld abzuheben war es bereits zu spät. In Griechenland dürfen bis heute Bürger nur 5000,- € ihres Geldes pro Monat abheben. 

Eine solches zeitliches Auszahlungslimit und die Verdrängung des Bargeldes halten wir im Euro-Raum für die wahrscheinlichste Maßnahme der Politik, da sie bereits in diversen Ländern funktionierte. 

Die Bank und das Buchgeld, also auch Ihr Guthaben auf dem Kontoauszug, existiert nur auf einer Grundlage von Vertrauen und ein Bank-Run sei gesetzlich keine Gefahr, denn der Bürger glaubt Bargeld gem. Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) bis maximal 100.000,- € jederzeit auszahlen zu können aber das ist real nicht der Fall, wenn die Bank schwanken sollte. In Griechenland existieren die selben EU-Vorschriften wie in Deutschland aber es ist genau dies passiert: Die Eingangstür war zu und die Geldautomaten abgeschaltet oder bis zu einer Auszahlung von täglich 60,00 € gedrosselt.

Für Ihren ganz persönlichen oder geschäftlichen Gedankengang und Fall hören wir uns streng vertraulich Ihr Anliegen unverbindlich an und werden Ihnen auf Wunsch einen individuellen Vorschlag kreativ entwickeln und anbieten oder auch zu Ihren bisherigen Plänen abraten, mit einer Risikoeinschätzung unsererseits. Standardlösungen haben wir nicht. In manchen Fällen ist auch nur eine kurze temporäre Verlegung Ihrer Vermögensbestände in ein ausländisches Depot ausreichend und zweckmäßig. Es besteht nie die Verpflichtung Ihr Wertgut "für immer" im Ausland zu verwahren. Lesen Sie hierzu unsere Übersicht unter Häufige Fragen.

Wir haben für Sie Banken getestet:

Was würde passieren, wenn eine weitere Krise eine große Bank ins schwanken bringen würde und die Menschen ihr Guthaben "auf Nummer sicher" auszahlen wollen würden?! Ist das rechnerisch überhaupt möglich? Der Einlagensicherungsfond ist nur ein Fond in den Banken 0,8 % der gesetzlich versprochenen Obergrenze von 100.000 € einzahlen: Also 800 € pro Kunde. Folglich: Die Bank müsste schließen! Genau das ist in Griechenland und Island passiert als die Menschen ihr Geld panisch abheben wollten. Und wussten Sie, das dieser Fond eine gewöhnliche GmbH ist? Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung! Und nicht die Bundesbank? So ist es nämlich: Die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" in Berlin. Und wieviel liegen in diesem Topf: Es sind nur circa 7 Mrd. €. Und die Eigenkapitalquote Ihrer Hausbank können Sie selber im Internet überprüfen: Sie liegt bei den bekannten deutschen Großbanken im einstelligen Prozentbereich. Der Einlagensicherungsfond ist also nur ein Versprechen, wenn eine Bank in Gefahr gerät und nicht wenn diverse Banken zu kippen drohen.
Offiziell ist die Barauszahlung Ihres Guthabens laut Ihrem Kontoeröffnungsvertrag nicht reglementiert. Inoffiziell jedoch werden Sie gebeten Auszahlungen über 10.000 € drei Tage vorher anzumelden. Soweit so gut.
Aber wir haben getestet: Eine Auszahlung über bspw. 250.000 € oder mehr ist binnen 3 Tagen nicht möglich. Nur unter massivem Druck und Verweis auf den Kontoeröffnungsvertrag wurde unseren tadellosen Testkunden eine Barauszahlung, unter erheblichen Aufwand und Begründungen der Mitarbeiter wie z.B.  "zum Schutz des Kunden", "bis zu 4 Wochen und einer Genehmigung der Hauptstelle" bewilligt ! Für Ihr eigenes Geld. Wir waren selber über diese Erhabenheit erstaunt. Natürlich haben dies nicht die Schalterangestellten entschieden sondern das Unternehmen. Die Schalterangestellten sind an ihre Sprachregelungen gebunden, wie z.B. Bekämpfung des Terrorismus oder schwere Straftaten usw.

Ein weiterer aktueller Test von uns: Wir haben einen vermögenden Testkunden gebeten eine Anfrage bei seiner Bank zu stellen sein Giralgeld i.H.v. 1 Mio. € in US-Dollar zu wechseln (was früher immer möglich war) und dann als Bargeld auszuzahlen. Die Antwort war nach etlichen hektischen Telefonanrufen der Schalterangestellten bis hin zur Direktion verblüffend: Ein "Nein".

Angeboten wurde lediglich das Giralgeld in Euro in Giralgeld in US-$ "umzuschreiben". Gegen eine horrende Wechselgebühr. Eine Mitnahme in Dollar in einen privaten Tresor ist also ohne Rechtshilfe eines Anwaltes unmöglich gewesen. Die Bank ist nicht verpflichtet Ihrem Wunsch Devisen zu kaufen nachzukommen.
Machen Sie den Test selber: Beantragen Sie eine Auszahlung. Sie werden einen Anruf Ihrer Bank bekommen, dass dies nicht binnen 3 Tagen möglich ist. Dass Ihr Geld auf Ihrem Konto dejure und defacto der Bank gehört, wurde mit dem Bail-In Modell in EU-Recht und dann ins deutsche Recht übernommen: Wenn die Bank in die Insolvenz zu gehen droht, haften Sie mit Ihrem Guthaben. Das Gesetz dieser EU-Richtlinie lautet Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) und es betrifft nicht nur Versicherer sondern auch jeden anderen Kontoinhaber. Dies wurde dann im Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz (KredReorgG) nebst Versicherern auf alle Gläubiger mit dem Sanierungs-und Abwicklungsgesetz (SAG), also auch auf Ihr Guthaben über die 100.000 € Marke, erweitert.

Sorgen Sie daher selber vor indem Sie sprichwörtlich "Ihre eigene Bank eröffnen" zu der Sie immer Zugang haben. Die Verdrängung des Bargeld und ihre Folgen gehören zum Themenkomplex unserer Dienste. Der 500,00 € Schein wurde bereits abgeschafft. Deshalb setzen wir immer auf finanzielle Autonomie und finanzielle Freiheit und unsere Arbeitsphilosophie ist unser einzigartiger Dienst für Ihren Vermögensschutz.

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